Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Offerten und Verträge zwischen der HumanByte GmbH und ihren Geschäftskunden.
Geltungsbereich und Vertragspartei
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Offerten, Kostenvoranschläge, Bestellungen und Verträge zwischen der HumanByte GmbH, c/o biolini GmbH, Lothringerstrasse 162, 4056 Basel, Schweiz («HumanByte»), und ihren Kunden («Kunde») über die Lieferung von ByteGate- und ByteKey-Hardware und -Software, die ByteShop-Lösung und deren Module, Installationen, Konfigurationen, Support, Beratungsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen (zusammen die «Leistungen»).
1.2 Unsere Angebote richten sich ausschliesslich an Unternehmen und Geschäftskunden. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er im Rahmen seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn HumanByte ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge: zuerst die unterzeichnete Bestellung oder die angenommene Offerte, danach die besonderen Bedingungen für die bestellten Produkte, beispielsweise die ByteShop Module Terms, sowie weitere schriftlich vereinbarte Sonderbedingungen und anschliessend diese AGB.
Offerten und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Offerten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unsere Offerte schriftlich annimmt, einschliesslich per E-Mail. Erteilt der Kunde eine Bestellung ohne vorgängige Offerte, kommt der Vertrag zustande, sobald HumanByte die Bestellung schriftlich bestätigt.
2.3 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Offerte oder der Auftragsbestätigung. Produktbeschreibungen auf unserer Website dienen ausschliesslich der Information und stellen kein Angebot dar.
Preise und Zahlung
3.1 Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen, sofern wir gesetzlich verpflichtet sind, sie zu erheben. Versandkosten, Reisekosten für Installationen und Gebühren Dritter werden zusätzlich verrechnet, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Sofern in der Offerte nichts anderes festgelegt ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.3 Bezahlt der Kunde nicht bis zum Fälligkeitstermin, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. HumanByte kann in diesem Fall Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz erheben und weitere Lieferungen und Leistungen bis zum Eingang der Zahlung aussetzen.
3.4 Der Kunde darf Forderungen nur mit Gegenforderungen verrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
3.5 Wiederkehrende Gebühren werden für den in der Offerte festgelegten Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.
Lieferung und Gefahrübergang
4.1 In Offerten genannte Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern HumanByte diese nicht schriftlich als verbindlich bestätigt hat.
4.2 Sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Hardware ab unserem Lager oder ab dem Lager unseres Lieferanten. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wird, auch wenn wir den Transport organisieren oder bezahlen.
4.3 Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, beispielsweise fehlender Zugang zum Standort, fehlende Informationen oder ein nicht bezugsbereiter Installationsort, verlängern die Liefer- und Projektfristen entsprechend.
4.4 HumanByte ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Eigentumsvorbehalt
5.1 Gelieferte Hardware bleibt Eigentum von HumanByte, bis sämtliche Forderungen aus der betreffenden Bestellung vollständig bezahlt sind.
5.2 Der Kunde ermächtigt HumanByte, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im zuständigen Register eintragen zu lassen, und leistet die dafür erforderliche Mitwirkung. Bis zur vollständigen Zahlung hat der Kunde die Hardware in gutem Zustand zu halten. Er darf sie weder verkaufen noch verpfänden oder anderweitig übertragen.
Installation und Abnahme
6.1 Wenn eine Installation oder Konfiguration bestellt wurde, informiert HumanByte den Kunden, sobald die Arbeiten zur Abnahme bereit sind. Der Kunde prüft die Arbeiten zeitnah und bestätigt die Abnahme schriftlich.
6.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach unserer Mitteilung wesentliche Mängel schriftlich meldet oder wenn er die Installation bereits vorher produktiv nutzt.
6.3 Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen. HumanByte behebt diese innerhalb einer angemessenen Frist.
Gewährleistung
7.1 HumanByte gewährleistet, dass die gelieferte Hardware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass Konfigurations- und Integrationsarbeiten in allen wesentlichen Punkten der vereinbarten Spezifikation entsprechen. Die Gewährleistungsfrist ist in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt. Sie beginnt bei Hardware mit der Lieferung und bei Konfigurations- und Integrationsarbeiten mit der Abnahme. Die Gewährleistung umfasst ausschliesslich Mängel, die bei sachgemässer Verwendung von selbst auftreten. Schäden, die durch Personen verursacht werden, sind gemäss Ziffer 7.4 von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.2 Der Kunde hat die Ware bei Erhalt zu prüfen und sichtbare Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung zu melden. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3 Ist ein Gewährleistungsanspruch berechtigt, repariert oder ersetzt HumanByte den mangelhaften Gegenstand oder führt die betreffende Arbeit nach eigener Wahl erneut aus. Arbeits- und Reisekosten für Reparaturen vor Ort werden verrechnet, sofern keine separate Vereinbarung diese Kosten abdeckt. Schlägt die Nachbesserung trotz angemessener Versuche fehl, kann der Kunde den Preis herabsetzen oder vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.4 Keine Gewährleistung besteht für Schäden oder Mängel, die auf unsachgemässe Verwendung, falsche Handhabung, Unfälle, Vandalismus, Diebstahl, nicht autorisierte Reparaturen oder Änderungen, Eingriffe Dritter, normale Abnutzung, Überspannung, Wasserschäden, fehlende Wartung oder die Nichtbeachtung der Dokumentation zurückzuführen sind.
7.5 Für Komponenten und Dienstleistungen Dritter, beispielsweise SMS-Zustellung oder Cloud-Plattformen, gelten die Bedingungen der jeweiligen Anbieter.
7.6 Hardware darf nur mit unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung zurückgegeben werden. Stimmen wir der Rückgabe ungeöffneter und unbeschädigter Ware zu, können wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20 % des Preises erheben. Für kundenspezifisch konfigurierte Ware ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
Software und Abonnements
8.1 Das ByteGate-Dashboard, die ByteKey-App und die zugehörigen Cloud-Funktionen («Software») werden als Abonnement für die in der Bestellung festgelegte Laufzeit bereitgestellt. HumanByte räumt dem Kunden für die Dauer des Abonnements ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht ein, die Software für eigene geschäftliche Zwecke sowie für die bestellten Standorte und Module zu nutzen. Der Kunde erhält keinen Quellcode.
8.2 Die Abonnementgebühren werden für jeden Abrechnungszeitraum im Voraus erhoben. Das Abonnement verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern keine der Parteien es spätestens 30 Tage vor Ablauf des laufenden Zeitraums schriftlich kündigt.
8.3 Preisänderungen treten ab der nächsten Verlängerungsperiode in Kraft. HumanByte informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist. Kündigt der Kunde nicht, gelten die neuen Preise.
8.4 ByteGate-Controller funktionieren weiterhin offline und synchronisieren sich, sobald die Verbindung wiederhergestellt ist. Cloud-Funktionen werden mit angemessener Sorgfalt bereitgestellt; eine garantierte Verfügbarkeit besteht jedoch nicht, sofern nicht schriftlich ein Service Level vereinbart wurde. HumanByte kann Wartungsarbeiten durchführen und kündigt geplante Wartungsarbeiten nach Möglichkeit im Voraus an.
8.5 HumanByte darf die Software aktualisieren und weiterentwickeln.
8.6 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behoben wird oder wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird.
8.7 Mit Beendigung des Abonnements endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software. Auf Anfrage des Kunden, die innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende eingeht, stellt HumanByte die Daten des Kunden einmalig in einem gängigen Format zur Verfügung und löscht sie anschliessend, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Support
Der Support wird gemäss der Bestellung erbracht. Supportanfragen sind an support@humanbyte.ch zu richten. Ohne separate Supportvereinbarung leisten wir Support nach angemessenen Möglichkeiten an Werktagen, Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Basel.
Pflichten des Kunden
10.1 Der Kunde stellt korrekte Informationen, Zugang zu seinen Räumlichkeiten, eine funktionierende Internetverbindung und eine geeignete Stromversorgung bereit. Zudem hält er seine Zugangsdaten vertraulich.
10.2 Der Kunde verwendet die Produkte rechtmässig und ausschliesslich an Standorten, über die er verfügen darf. Er darf die Produkte nicht missbräuchlich verwenden, keine Daten unbefugt auslesen, die Software weder kopieren noch zurückentwickeln (Reverse Engineering) und die Leistungen nicht beeinträchtigen.
10.3 Der Kunde ist für die rechtmässige Bearbeitung der Personendaten seiner Mitglieder und Besucher sowie für deren gesetzeskonforme Information verantwortlich. Dazu gehört auch die Information über eine vom Kunden betriebene Videoüberwachung und über die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen. HumanByte stellt technische Hilfsmittel bereit, erbringt jedoch keine Rechtsberatung.
Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung erläutert, wie wir Personendaten in eigener Verantwortung bearbeiten. Bearbeitet HumanByte über ByteGate oder ByteKey Personendaten im Auftrag des Kunden, schliessen die Parteien einen Auftragsbearbeitungsvertrag ab, der Bestandteil des Vertrags wird. Der Kunde bleibt für diese Daten als Verantwortlicher zuständig.
Geistiges Eigentum
HumanByte bleibt Eigentümerin von ByteGate, ByteKey sowie ihren Methoden, Frameworks und Werkzeugen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erhält ausschliesslich die in diesen AGB und im Vertrag festgelegten Nutzungsrechte. Die Produkte und allfällige Arbeitsergebnisse dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht über den vereinbarten Umfang hinaus weitergegeben, weiterverkauft oder unterlizenziert werden. Eine Übertragung des Eigentums oder ausschliesslicher Rechte muss ausdrücklich in einem unterzeichneten Vertrag geregelt werden.
Haftung
13.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet HumanByte nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche und Datenverlust ist ausgeschlossen.
13.2 Soweit HumanByte haftet, ist die Haftung pro Schadenfall auf die Gebühren begrenzt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem Ereignis für die betroffene Bestellung bezahlt hat. Eine Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt werden darf, bleibt vorbehalten.
13.3 HumanByte haftet nicht für Ausfälle von Plattformen Dritter, Mobilfunknetzen, SMS-Diensten, Internetverbindungen oder Stromversorgung sowie für andere Umstände ausserhalb ihres Einflussbereichs.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Naturereignisse, Krieg, Streiks, Lieferengpässe, Ausfälle öffentlicher Netze oder behördliche Anordnungen. Vereinbarte Termine verlängern sich um die Dauer des betreffenden Ereignisses.
Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt Geschäfts- und technische Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, vertraulich. Dazu gehören beispielsweise Preise und Systemdetails. Diese Informationen dürfen ausschliesslich für die Zwecke des Vertrags verwendet werden. Davon ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
Änderungen dieser AGB
Es gilt diejenige Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Bei Abonnements darf HumanByte diese AGB für spätere Verlängerungsperioden aktualisieren, sofern der Kunde mindestens 30 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist darüber informiert wird.
Allgemeine Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform; dazu zählt auch die Kommunikation per E-Mail. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin in Kraft. Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus einem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen. HumanByte darf Unterauftragnehmer einsetzen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt, Schweiz. HumanByte ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz einzuklagen.